Ehefähigkeitszeugnisse


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Hinweis: Beachten Sie die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Übersetzungen sind ausschließlich von einem in der Bundesrepublik Deutschland amtlich zugelassenen und beeidigten Urkundenübersetzer zu fertigen.


Gebühren

für das Oberlandesgericht:

für das Standesamt:


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 34