Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Auflösung der Ehe durch Tod des Ehe-/Lebenspartners, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes
Verfahrensablauf
- Suchen Sie unser Standesamt auf und geben Sie dort Ihre Erklärung ab.
- Die Erklärung wird beglaubigt.
- Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen (registerführenden) Standesamt eintrifft.
- Führt das Standesamt, vor dem Sie die Erklärung abgeben, das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister nicht selbst, leitet es die Erklärung an das dafür verantwortliche Standesamt weiter.
- Das Standesamt, das das Register führt, nimmt aufgrund der Erklärung die Eintragung vor (sogenannte Fortschreibung).
- Auf Wunsch erhalten Sie von der verantwortlichen Standesbeamtin eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- zur Vorsprache im Standesamt, welches das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister führt: rechtskräftiges Scheidungs-/Aufhebungsurteil
- zur Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck
Gebühren
- Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
- Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00
Ansprechpartner
StandesamtFrau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
(0375) 27412 34