Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Auflösung der Ehe durch Tod des Ehe-/Lebenspartners, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes
Verfahrensablauf
Suchen Sie unser Standesamt auf und geben Sie dort Ihre Erklärung ab.
Die Erklärung wird beglaubigt.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen (registerführenden) Standesamt eintrifft.
Führt das Standesamt, vor dem Sie die Erklärung abgeben, das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister nicht selbst, leitet es die Erklärung an das dafür verantwortliche Standesamt weiter.
Das Standesamt, das das Register führt, nimmt aufgrund der Erklärung die Eintragung vor (sogenannte Fortschreibung).
Auf Wunsch erhalten Sie von der verantwortlichen Standesbeamtin eine Bescheinigung über die Namensänderung.