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Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Auflösung der Ehe durch Tod des Ehe-/Lebenspartners, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie unser Standesamt auf und geben Sie dort Ihre Erklärung ab.
  • Die Erklärung wird beglaubigt.
  • Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen (registerführenden) Standesamt eintrifft.
  • Führt das Standesamt, vor dem Sie die Erklärung abgeben, das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister nicht selbst, leitet es die Erklärung an das dafür verantwortliche Standesamt weiter.
  • Das Standesamt, das das Register führt, nimmt aufgrund der Erklärung die Eintragung vor (sogenannte Fortschreibung).
  • Auf Wunsch erhalten Sie von der verantwortlichen Standesbeamtin eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • zur Vorsprache im Standesamt, welches das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister führt: rechtskräftiges Scheidungs-/Aufhebungsurteil
  • zur Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck

Gebühren

  • Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
  • Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00

Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 34

Veranstaltungen