Kirchenaustritte
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit für den Kirchenaustritt liegt beim Standesamt des Wohnsitzes des Austretenden.
Austritts- oder Übertrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen werden im Standesamt Reinsdorf entgegengenommen.
Die Austrittserklärung ist gegenüber den Standesbeamten persönlich abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Notwendige Unterlagen
Ledige Bürger legen dafür bitte bei der Vorsprache im Standesamt
- den Personalausweis oder Reisepass
- sofern vorhanden die Taufurkunde
vor.
Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Bürger benötigen zusätzlich
- die Heiratsurkunde.
Gebühren
Es ist eine Gebühr in Höhe von insgesamt 30 Euro zu entrichten.
Ansprechpartner
StandesamtFrau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
(0375) 27412 34
Merkblätter
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