Gewerbezentralregister-Auszug


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

bei natürlichen Personen:

bei juristischen Personen:

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

für natürliche Personen:

  • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
  • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

für juristische Personen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
  • Auszug aus dem Handelsregister,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Voigt
Zimmer 17 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 14