Anträge auf Ausstellung des Führungszeugnisses


Allgemeine Informationen

Führungszeugnis beantragen

 

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird.

Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).

Beantragen Sie das Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz.

Arten von Führungszeugnissen

 

alle Informationen dazu unter :

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000880?plz=08141


Gebühren

Die Gebühren betragen 13,00 €, bei Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeit/freiwillig soziales Jahr gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Voigt
Zimmer 17 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 14