Anträge auf Auskunft vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: nahestehende Angehörige
berechtigtes Interesse / berechtigter Zweck
überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener bleiben unberührt
Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn ein entgegenstehender Wille des Vermissten oder Verstorbenen vorliegt.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis bzw. Identitätsfeststellung durch die ortszuständige Meldebehörde
bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:
Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunden)
Vermisstenanzeige/Sterbeurkunde der oder des Angehörigen
bei Verwandten dritten Grades außerdem:
Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind
Gebühren
Auskunft / Einsicht
für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige: keine
für ehemalige Stasi-Mitarbeiter und -Begünstigte: EUR 76,69
Auslagen für weitere Kopien (ab EUR 3,01/3 ct. je Kopie)
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Voigt
Zimmer 17 Nebeneingang
(0375) 27412 14