Ausstellung Familienpässe
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
ständiger Wohnsitz in Sachsen
Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Gebühren
keine
Ansprechpartner
SozialamtFrau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
(0375) 27412 34