Ausstellung Familienpässe
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
- ständiger Wohnsitz in Sachsen
- Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
- Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
- bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Gebühren
keine
Ansprechpartner
SozialamtFrau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
(0375) 27412 34