Walpurgisfeuer Genehmigung
Allgemeine Informationen
Ein Antrag auf Genehmigung ist spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Abbrennens zu stellen.
Die maximalen Abmessungen des Feuers dürfen 2 m Durchmesser und 1,5 m Höhe nicht überschreiten.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
OrdnungsamtHerr Sehrer
Zimmer 2
(0375) 27412 16
Formulare
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