Walpurgisfeuer Genehmigung


Allgemeine Informationen

Ein Antrag auf Genehmigung ist spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Abbrennens zu stellen.

Die maximalen Abmessungen des Feuers dürfen 2 m Durchmesser und 1,5 m Höhe nicht überschreiten.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Herr Sehrer
Zimmer 2
Telefon (0375) 27412 16


Formulare

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