Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf:
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch über Amt 24 Gewerbeummeldung ummelden.
Fristen:
unverzüglich zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit oder Namensänderung
Notwendige Unterlagen
- vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Ummeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
- wenn die Ummeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
- wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Hinweis: In manchen Fällen können für die Ummeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie beim Gewerbeamt
Falls Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist, vergessen Sie nicht, bei der Ummeldung die entsprechende Erlaubnis vorzulegen.
Gebühren
30,00 €
Ansprechpartner
GewerbeamtFrau Bley
Zimmer 15
(0375) 27412 31
Formulare
Merkblätter
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