Fällantrag


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

 

Verfahrensablauf

Legen Sie in Ihrem formlosen Antragsschreiben an die zuständige Behörde (siehe Ansprechstelle) die Gründe für die Ausnahme ausführlich dar. Den Antrag nimmt die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen. Falls erforderlich, bezieht diese die untere Naturschutzbehörde ein.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Antrag (formlos) mit folgenden Angaben


Ansprechpartner

Ortsbauamt

 

Herr Schwarz
Zimmer 19
Telefon (0375) 27412 36


Formulare

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