Antrag auf Erteilung Melderegisterauskunft


Allgemeine Informationen

Es gibt die einfache Auskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz

und die erweiterte Auskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz

 

Voraussetzungen

 


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

  • mündlich: EUR 10,00 je betroffener Person
  • schriftlich und elektronisch auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern: EUR 14,00 je betroffener Person
  • bei größerem Verwaltungsaufwand EUR 15,00 bis EUR 50,00 je betroffener Person

 

oder


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Voigt
Zimmer 17 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 14


Formulare

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