Nachbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
deutsche Staatsangehörige
Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinneen und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
die einzutragende Person selbst
deren Eltern
deren Kinder
der oder die Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ehe- oder Lebenspartnerin
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten erfragen Sie vorab telefonisch beim Standesamt.
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Geburtsurkunde aus.
Notwendige Unterlagen
ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber vorab im Standesamt.
Gebühren
Beurkundung im Geburtenregister: EUR 95,00 (EUR 100,00 unter Berücksichtigung ausländischen Rechts)
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister EUR 10,00
internationale Geburtsurkunde: EUR 15,00
jede weitere Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung): EUR 7,00
Ansprechpartner
StandesamtFrau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
(0375) 27412 34