Nachbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

Antragsberechtigte sind

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten erfragen Sie vorab telefonisch beim Standesamt.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Geburtsurkunde aus.


Notwendige Unterlagen

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber vorab im Standesamt.


Gebühren


Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 34