Namensänderung nach Scheidung der Ehepartnerschaft abgeben
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Auflösung der Ehe durch rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes
Verfahrensablauf
Suchen Sie unser Standesamt auf und geben Sie dort Ihre Erklärung ab.
Die Erklärung wird beglaubigt.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen (registerführenden) Standesamt eintrifft.
Führt das Standesamt, vor dem Sie die Erklärung abgeben, das Eheregister nicht selbst, leitet es die Erklärung an das dafür verantwortliche Standesamt weiter.
Das Standesamt, das das Register führt, nimmt aufgrund der Erklärung die Eintragung vor (sogenannte Fortschreibung).
Auf Wunsch erhalten Sie von der verantwortlichen Standesbeamtin eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
zur Vorsprache im Standesamt, welches das Eheregister führt: rechtskräftiges Scheidungsurteil
zur Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
Eheurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck
Gebühren
Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00
Ansprechpartner
StandesamtFrau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
(0375) 27412 34