Personalausweis (PA)/vorläufiger Personalausweis
Personalausweise können grundsätzlich ab Geburt ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr. Ein vorläufiger PA wird ausgestellt, wenn sofort ein Dokument benötigt wird (z.B. für Behördengänge). Der vorläufige PA hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Ein PA wird nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt. Der Antragsteller kann sich nicht vertreten lassen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den PA selbst ohne Zustimmung der Eltern beantragen.
| notwendige Unterlagen: | Personalausweis/Reisepass (wenn Antragsteller unter 16 Jahre, dann auch Personalausweis/Reisepass der gesetzlichen Vertreter) Zustimmungserklärung der gesetzl. Vertreter bei unter 16-jährigen persönliche Vorsprache bei Antragstellung biometrisches Lichtbild (ab 01.05.2025) nur noch digital mit QR-Code oder vor-Ort-Erstellung Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten
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Gebühren:
Kosten für Personen unter 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit) 22,80 €
Kosten für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre Gültigkeit) 37,00 €
Kosten vorläufiger PA (3 Monate Gültigkeit) 10,00 €