Waldbrandgefahr- und Graslandfeuerindex
Insbesondere in den Sommermonaten und bei ausgeprägter Trockenheit ist die Entwicklung der Waldbrandgefahr sowie des Graslandfeuerindex eigenständig und regelmäßig aufmerksam zu beobachten.
Derzeit gilt in unserer Region Waldbrandstufe 4 (hohe Gefahr). Für die nächsten Tage sind ebenfalls die Stufen 3 bis 4 prognostiziert. Schauer und Gewitter bringen oft nur temporär eine Verbesserung der Situation, da sie häufig nur sehr lokal und in unterschiedlicher Intensität auftreten.
Allgemein gilt:
Je höher der Index, desto größer ist die Gefahr einer Brandausbreitung.
Benachrichtigen Sie bei Feststellung einer Rauchentwicklung oder eines Feuers sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
Zudem sind potenzielle Brandgefahren strikt zu vermeiden und, soweit möglich, vollständig auszuschließen.
In unserer Gemeinde kam es in der Vergangenheit zu Bränden, die auf nicht vollständig abgelöschte Grillkohle oder zur Unkrautbekämpfung eingesetzte Mittel mit Hitze‑ bzw. Flammeneinwirkung zurückzuführen waren.
Die benannten Handlungen sind jeweils als grob fahrlässiges Verhalten zu werten.
Die aktuelle Waldbrandgefährdung können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.mais.de/php/sachsenforst.php.
Hinweis:
Wer entsprechende Brandgefahren oder -schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, ist zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch den Einsatz der Feuerwehr entstehen, verpflichtet (§ 69, Absatz 2, Nr. 1 SächsBRKG).
Wer fremdes Eigentum (Vegetation, Wald) in Brand setzt oder in Brandgefahr bringt, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann (§§ 306 ff StGB).
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