Ehrenamtspauschale 2025

Wer ehrenamtlich tätig ist, erwartet in der Regel keine Bezahlung – das entspricht dem Grundgedanken eines Ehrenamts. Dennoch haben Vereine die Möglichkeit, ihren engagierten Mitgliedern eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, in Form der Ehrenamtspauschale 2025. 

 

Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerfreier Freibetrag von bis zu 840 Euro pro Jahr, den Personen erhalten können, die nebenberuflich ehrenamtlich tätig sind. Sie gilt als Aufwandsentschädigung und soll das freiwillige Engagement in gemeinnützigen Organisationen fördern. Vereine können damit ihre Ehrenamtlichen finanziell unterstützen, ohne dass dafür Steuern anfallen. 

 

Grundsätzlich kann die Ehrenamtspauschale 2025 an alle Personen gezahlt werden, die nebenberuflich für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb erfolgt – entscheidend ist, dass sie dem satzungsgemäßen Vereinszweck dient (§5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). 

 

Ob im Sportverein, bei der Feuerwehr oder in einer öffentlichen Einrichtung: Die Ehrenamtspauschale 2025 ist vielseitig einsetzbar und unterstützt freiwilliges Engagement in vielen Bereichen. 2025 beträgt die Ehrenamtspauschale weiterhin 840 Euro pro Jahr und Person. Dieser steuerfreie Höchstbetrag wurde zuletzt 2021 von zuvor 720 Euro angehoben und bleibt auch 2025 unverändert. Die Ehrenamtspauschale muss nicht bei einer Behörde beantragt werden. Sie wird direkt vom Verein oder der Organisation ausgezahlt, bei der das Ehrenamt ausgeübt wird. Voraussetzung ist eine nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung. Damit die Zahlung steuerfrei bleibt, sollte eine schriftliche Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit sowie eine offizielle Bestätigung des Vereins vorliegen.


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutsches-ehrenamt.de.

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Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 28. Mai 2025

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