Entsorgung von Abfällen an Gewässern
Ordnungsamt informiert
In den vergangenen Wochen erhielten wir teilweise Informationen, dass Abfälle illegal an bzw. in Bächen im Gemeindegebiet von Reinsdorf entsorgt wurden. Dabei habe es sich vorwiegend um Grün- und Gartenabfälle gehandelt. Obwohl bei den im Anschluss durchgeführten Kontrollen keine nennenswerten Verunreinigungen festgestellt werden konnten, möchten wir diesen Sachverhalt zum Anlass nehmen, um auf die zulässigen Entsorgungsmöglichkeiten von Grünabfällen hinzuweisen.
Die geläufigste Möglichkeit der Entsorgung bietet das Anlegen eines Komposthaufen, auf welchen anfallende Grünabfälle und biologisch abbaubare Haus- und Küchenabfälle entsorgt werden können. Dieser sollte nicht zu nah am Gewässer angelegt werden, da er sonst bei Starkregenereignissen abgeschwemmt werden kann. Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung haushaltsüblicher Mengen bietet die Biotonne des Landkreises Zwickau, deren Abholung kostengünstig und direkt vor der Haustür erfolgt. Größere Mengen an Grün- und Gartenabfällen können in Kompostieranlagen abgegeben werden.
Werden Abfälle jedweder Art illegal z.B. im Bereich von Wäldern, Gewässern, Feldern oder Straßenrändern abgelagert, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Mitbürgerinnen und Mitbürger um Beachtung, sodass unsere Gemeinde gepflegt und ordentlich erhalten werden kann.
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