Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten
Im Gemeindegebiet Reinsdorf bestehen neben der allgemeinen Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr noch andere zeitliche Beschränkungen, welche die Ruhe von Einwohnern und Bürgern laut Polizeiverordnung der Gemeinde Reinsdorf schützen sollen.
So ist unter anderem in § 5 geregelt, dass Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar stören nur wochentags von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr – 19:00 Uhr ausgeführt werden dürfen.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören unter anderem das Hämmern, Sägen, Holzspalten, Bodenbearbeiten, die Rasenpflege und das Ausklopfen von Teppichen und Ähnlichem.
Sonn- und feiertags sind öffentlich bemerkbare Haus- und Gartenarbeiten untersagt.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 EUR geahndet werden.
Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Bestimmungen des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) und andere zu diesen Gesetzen erlassene Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
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