Baumfällungen Naturschutzrecht beachten

Mit dem Ende der Vegetationsperiode beginnt der Zeitraum in dem der Pflege- und Erhaltungsschnitt an Bäumen und Sträuchern möglich ist. Die Fällung und ein umfassender Rückschnitt von Gehölzen ist aus Artenschutzgründen gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 nur außerhalb der Vegetationsperiode im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar zulässig.


Hinsichtlich der Erforderlichkeit der Beantragung von Genehmigungen zur Fällung von Bäumen, Sträuchern und Hecken in privaten Grundstücken gibt es regelmäßig Anfragen in der Gemeindeverwaltung.


Der Schutz von Bäumen und die Regelungen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sind im Naturschutzgesetz des Bundes, im Sächsischen Naturschutzgesetz sowie in der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Reinsdorf festgesetzt.


Für die folgenden zur Fällung vorgesehenen Gehölze ist ein Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen:

 

  • Laubbäume mit einen Stammumfang von 50 cm und mehr gemessen in 1m Höhe

  • Nadelbäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr

  • einheimische Sträucher ab 2,00 m Höhe

  • einheimische Hecken ab 1,5 m Höhe


Wir weisen darauf hin, dass der Baumbestand in unserer Gemeinde ein wichtiger Faktor zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Erhaltung und Verbesserung des örtlichen Kleinklimas darstellt. Die Fällung von einheimischen Bäumen, vor allem von Starkbäumen mit ortsbildprägendem Charakter, sollte daher „die Ausnahme“ sein.


Die Fällung von unter Schutz stehenden Bäumen ohne die erforderliche Fällgenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 61 SächsNatSchG dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.


Für Rückfragen zum Naturschutzrecht steht Ihnen das Ortsbauamt der Gemeindeverwaltung Reinsdorf, unter der Tel.-Nr. 0375/127412-36 zur Verfügung.


Die Gehölzschutzsatzung können Sie hier lesen und das erforderliche Antragsformular zur Beantragung einer Fällgenehmigung kann hier heruntergeladen oder als Online-Antrag direkt über Amt24 hier ausgefüllt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 08. Oktober 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen