Verkehrssicherheit Schulweg Kinder- und Schulzentrum
Seit dem Schulbeginn Anfang August machen sich täglich wieder viele Kinder auf den Weg zu unserer Grundschule „Ernst Beyer“ an der Hauptstraße. Schulanfänger anfangs noch mit den Eltern oder Großeltern, später dann allein oder mit Klassenkameraden.
Grundsätzlich haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht, wenn Kinder den Weg zwischen Elternhaus und Schule allein bestreiten. Das richtige Verhalten im Straßenverkehr sollte rechtzeitig geübt und gerade der Schulweg vor dem Schulanfang regelmäßig wiederholt werden.
Zusätzlich ist es vor allem jetzt mit dem beginnenden Herbst und dem bald bevorstehenden Winter wichtig, dass Kinder im Straßenverkehr z. B. durch Reflektoren oder helle Kleidung gut wahrgenommen werden können.
Um den Kindern den Schulweg so sicher wie möglich zu gestalten, wurden am Kinder- und Schulzentrum in den letzten Jahren verschiedene Infrastrukturmaßnahmen und bauliche Veränderungen umgesetzt. So wurde unter anderem die Bushaltestelle mit Wendeschleife an der Gartenstraße neu errichtet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt und das Geländer der Hauptstraße bis in die Gartenstraße verlängert.
In regelmäßigen Abständen werden Geschwindigkeitskontrollen am Kinder- und Schulzentrum durchgeführt, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren und entsprechend umzusetzen.
Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass ausschließlich Gehwege und insbesondere die Fußgängerampel am Kinder- und Schulzentrum für den fußläufigen Schulweg genutzt werden.
Trotz größter Präventionsmaßnahmen können Fehler anderer Verkehrsteilnehmer nie vollständig ausgeschlossen werden.
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