Publikumsverkehr Rathaus
Publikumsverkehr ist in unserem Rathaus möglich
Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) gilt weiterhin in unserem Rathaus der Gemeinde Reinsdorf die 3G Regel.
Alle Bürgerinnen und Bürger müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet (anerkanntes Testzentrum) sind.
Für Angelegenheiten, die längere Zeit in Anspruch nehmen, bitten wir Sie auch weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung.
Da manche Anliegen auch kontaktlos erledigt werden können, bitten wir Sie, zusätzlich von der Kontaktaufnahme per Telefon oder per E-Mail-Gebrauch zu machen.
Der Zutritt ist nur Personen gestattet, die weder einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder die keine typischen Symptome des Coronavirus aufweisen.
Einwohnermelde- und Standesamt:
Um die Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Mindestabstände zu wahren, wird die Regelung, vorab einen Termin zu vereinbaren, beibehalten.
Für eine Terminvereinbarung im Rathaus melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0375 27412-14 / 0375 27412-34.
Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5m ein und tragen eine FFP2- oder vergleichbare Atemschutzmaske.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Coranvirus - Informationen Reinsdorf
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