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Steuererklärung 2023 - Das Einwohnermeldeamt informiert!

Steuererklärung 2023

 

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023 ist bis 31. August 2024 abzugeben.

 

Die Steuererklärungsvordrucke für das Kalenderjahr 2023 liegen ab sofort im Einwohnermeldeamt bereit.

 

 

Wir bitten Sie, für die Abholung der Vordrucke einen Termin mit dem Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 0375/27412-14 oder online zu vereinbaren. Wir stellen Ihnen dann gerne vorab die gewünschten Unterlagen zusammen und reichen Ihnen diese zum vereinbarten Abholtermin aus oder übersenden Ihnen auch gern die Unterlagen. Sie können die Formulare selbstverständlich auch per EMail unter bestellen.

 

Öffnungszeiten (nur nach vorheriger Anmeldung):

Montag:09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Steuererklärungsvordrucke 2023

Mit welchem Formular erkläre ich was?

 

Hauptvordruck (ESt1A)wird bei allen Einkommenssteuererklärungen benötigt
Anlage Vorsorgeaufwand 

Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-,

Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosen-versicherungen

Anlage Sonderausgaben Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Be-

schäftigungsverhältnisse, Dienst- und Hand- werkerleistungen

Anlage N      

Bezug von Arbeitslohn, Abzug zugehöriger

Werbungskosten (ggf. für jeden Ehegatten

auszufüllen)

Anlage Kind

Steuerbegünstigungen für ein Kind, für das

Anspruch auf Kindergeld besteht (für jedes Kind eine Anlage)

Anlage R

Bezug von Alters-, Erwerbsminderungs-,

Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-,

Hinterbliebenen- oder Erziehungsrenten

(ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen)

Anlage R-AB/bAV  Bezug von Leistungen aus einem Altersvorsorge- /Riestervertrag oder der betrieblichen Altersversorgung
Anlage KAP             

Kapitalerträge

(ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen)

 

Anlage V

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

 von Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder

Grundstücken

Anlage AV

Abzug von Beiträgen zu einem

Altersvorsorgevertrag („Riester-Rente“)

Anlage UnterhaltUnterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage außergewöhnliche Belastung

Krankheits-/Pflegekosten, Behinderten-,

Hinterbliebenen- und Pflegepauschbetrag

 

 

Weitere Vordrucke stehen auch im Internet zur Verfügung unter: www.steuern.sachsen.de und www.formulare-bfinv.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Do, 08. Februar 2024

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