Grundsteuer 2025
Die Grundsteuer für das Jahr 2024 wird noch nach bisherigem Recht (Grundsteuergesetz in der Fassung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)) erhoben. Die zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheide der Gemeinde Reinsdorf behalten daher bis zum 31.12.2024 kraft Gesetzes ihre Gültigkeit. Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit den neuen Grundsteuerbescheiden verbindlich mitgeteilt. Von daher ist es bitte erforderlich, etwaige für die Zahlung der Grundsteuer verwendeten Daueraufträge im Dezember 2024 zu löschen. Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter.
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