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Zensus 2022: Der Stichtag 15. Mai

Was passiert ab diesem Tag genau? Wie laufen die Befragungen in Sachsen ab?

 

  • Haushaltebefragung im Rahmen der Personenerhebung

 

Nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner werden befragt. Rund 15 Prozent der Bevölkerung sind in Sachsen auskunftspflichtig. Die betroffenen Haushalte wurden als repräsentative Stichprobe gezogen. Die Haushalte an den ausgewählten Anschriften werden im Zeitraum von drei Monaten von den sogenannten Erhebungsbeauftragten der örtlichen Erhebungsstellen interviewt. Ende August werden die Befragungen abgeschlossen sein. Um die Qualität der Befragungsergebnisse zu sichern, werden noch vereinzelt Wiederholungsbefragungen im Anschluss durchgeführt.

 

  • Wie läuft die Befragung durch Interviewer/-innen ab?

 

Die Haushaltebefragung findet in einem persönlichen Gespräch (Interview) statt. Die Interviewerin bzw. der Interviewer wird dafür nicht unangekündigt vor der Wohnungstür stehen! Einige Tage vorher meldet sich diese/r mit einem Ankündigungsschreiben und einem Terminvorschlag an. Sie/er vermerkt sich die Kontaktdaten, um den Termin bei Bedarf verschieben zu können.

Die Erhebungsbeauftragten können sich offiziell ausweisen. Dieser Ausweis wird durch die Erhebungsstelle ausgestellt und ist auf der Rückseite unterschrieben. Zum angekündigten Termin wird dieser Ausweis unaufgefordert und in Verbindung mit dem Personalausweis vorgezeigt. Damit kann die/der Befragte die Rechtmäßigkeit prüfen.

Der Zugang zur Wohnung muss nicht gewährt werden. Das Interview kann auch vor der Wohnungstür oder draußen stattfinden.

Es ist nicht erforderlich, dass alle Mitglieder eines Haushalts zum Termin anwesend sind. Das Zensusgesetz erlaubt, dass ein Haushaltsmitglied die Angaben für andere Haushaltsmitglieder machen kann.

 

  • Was wird im persönlichen Interview gefragt?

 

Im Kurzinterview wird zum Beispiel nach Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit gefragt. Die Beantwortung dauert fünf bis zehn Minuten. Es besteht hierfür Auskunftspflicht.

Rund die Hälfte der Haushalte ist zusätzlich für den erweiterten Fragebogen ausgewählt. Hierbei werden beispielsweise Fragen zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit gestellt. Die Beantwortung dauert ebenfalls fünf bis zehn Minuten. Auch für diese Fragen ist die Beantwortung verpflichtend. Die Auskunft soll selbständig online erteilt werden. Hierfür erhalten die Befragten vom Erhebungsbeauftragten die Online-Zugangsdaten. Für Personen, die nicht selbst online melden können, besteht die Möglichkeit, den erweiterten Fragebogen direkt im Anschluss an das bereits geführte Kurzinterview gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten auszufüllen. Die postalische Meldung mit einem Papierfragebogen ist auch möglich.

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Veröffentlichung

Do, 19. Mai 2022

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