Abbrennen von privaten Feuerwerken

Grundsätzlich gilt: Wer außerhalb des Jahreswechsels 31.12./01.01. in Deutschland ein privates Feuerwerk der Kategorie 2 abbrennen möchte, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung ist mit Auflagen verbunden, welche beispielsweise dem Naturschutz, Brandschutz und der Vermeidung von Belästigungen anderer dienen.

 

Sei es eine Hochzeit, ein runder Geburtstag oder eine Jugendweihe – für viele private Veranstaltungen wurden in der Vergangenheit Feuerwerke beantragt und genehmigt. Dabei wuchs der Auflagenkatalog der Genehmigungen in den letzten Jahren stetig an, da viele neue Belange Beachtung finden mussten.

Gerade in den Frühjahresmonaten sowie im Hochsommer wurden durch lange Trockenperioden hohe Waldbrandgefahrenstufen erreicht. Bereits erteilte Genehmigungen mussten deshalb teilweise zurückgenommen werden, sodass Feuerwerke nicht durchgeführt werden konnten.

Auch beginnt mit dem Frühjahr die Brut- und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren. Feuerwerke mit Knalleffekten und großen Steighöhen führen in dieser Zeit zur Störung der Tiere, was beispielsweise in einem verminderten Bruterfolg resultiert. Alternative Möglichkeiten wie z.B. Feuerwerke ohne Knalleffekte mit geringer Steighöhe wurden von Antragstellern stets abgelehnt.

Nicht zu zuletzt kommt es durch das Abbrennen von Feuerwerken oft zu Lärmbelästigungen von Anwohnern und Nachbarn, da Feuerwerke ausschließlich bei Dunkelheit abgebrannt werden.

 

Aufgrund der oben genannten Umstände und den damit verbundenen Einschränkungen und Auflagen wurde in der Vergangenheit eine Vielzahl von Feuerwerken zwar beantragt, die Anträge aufgrund der zu erwartenden Auflagen jedoch stets zurückgezogen.

Um in diesem Zusammenhang eine klare Regelung für das Gemeindegebiet zu finden, wurde die Entscheidung getroffen, dass ab sofort keine Ausnahmegenehmigungen für private Feuerwerke mehr erteilt werden.

 

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 0375 274 12 16 gern zur Verfügung.

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Veröffentlichung

Reinsdorf
Di, 24. Mai 2022

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