Baumfällungen
Naturschutzrecht beachten
Hinsichtlich der Erforderlichkeit der Beantragung von Genehmigungen zur Fällung von Bäumen in privaten Grundstücken gibt es häufig Anfragen in der Gemeindeverwaltung. Der Schutz von Bäumen und die Regelungen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sind im Naturschutzgesetz des Bundes, im Sächsischen Naturschutzgesetz sowie in der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Reinsdorf festgesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes am 01.03.2021 hob der Landesgesetzgeber die im Jahr 2010 mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes verfügten Einschränkungen des Anwendungsbereiches der kommunalen Gehölzschutzsatzungen wieder auf. Die aktuell gültige Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Reinsdorf
wird somit wieder uneingeschränkt angewendet. So mit ist für die zur Fällung vorgesehenen Bäume wie Birken,Weiden, Pappeln und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 50 cm ein Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen. Die Fällung ist aus Artenschutzgründen gemäß Bundesnaturschutzgesetz
§ 39 nur außerhalb der Vegetationsperiode im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar zulässig. Wir weisen darauf hin, dass der Baumbestand in unserer Gemeinde ein wichtiger Faktor zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Erhaltung und Verbesserung des örtlichen Kleinklimas darstellt. Die Fällung von einheimischen Bäumen, vor allem von Starkbäumen mit ortsbildprägendem Charakter, sollte daher „die Ausnahme“ sein. Die Fällung von unter Schutz stehenden Bäumen ohne die erforderliche Fällgenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 61 SächsNatSchG dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
Für Rückfragen zum Naturschutzrecht steht Ihnen das Ortsbauamt der Gemeindeverwaltung Reinsdorf unter der Tel.-Nr. 0375 27412-36 zur Verfügung.
Für die Beantragung einer Fällgenehmigung finden Sie die erforderliche Satzung unter dem nachfolgendem Link:
Gehölzschutzsatzung sowie das nötige Antragsformular bzw. unseren Onlineantrag Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen.
Wir bitten um Beachtung.
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