Walpurgisfeuer 2025 - Beantragung online
Am Mittwoch, dem 30.04.2025 werden in unserer Region die traditionellen Walpurgisfeuer durchgeführt. Neben den drei Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren werden auch wieder viele private Feuer entfacht. Dabei gilt wie in den vergangenen Jahren, dass ausschließlich trockenes unbehandeltes Holz verbrannt werden darf.
Nicht verbrannt werden darf z. B.: Bauholz, Sperrmüll, Grün-, Haus- und Gartenabfälle, behandeltes Holz.
Weiterhin sind z. B. folgende Auflagen Teil der Genehmigung:
maximal Abmessungen: 2m Durchmesser, 1,5m Höhe
Einhaltung eines ausreichenden Abstands zur Umliegenden Bebauung und Vegetation, z. B. mindestens 100 m zu Waldgebieten
Widerruf der Genehmigung ab der amtlichen Waldbrandgefahrenstufe 3 (Landkreis Zwickau)
ständige Beaufsichtigung des Feuers bis dieses vollständig gelöscht wurde
Holzhaufen bieten zahlreichen Tieren eine willkommene Deckung, Behausung oder Nistmöglichkeit. Das Holz ist deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten. Wird das Brennmaterial länger als drei Tage vor dem Feuer am Abbrennplatz gesammelt, so ist dieses zum Schutz von Tieren vor dem Abbrennen zwingend umzustapeln.
Es ist ebenso zu beachten, dass keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn, Dritte oder Verkehrsteilnehmer entstehen dürfen.
Der Antrag auf Genehmigung des privaten Walpurgisfeuers war bis spätestens Dienstag, den 15.04.2025 zu stellen. Bei verspätet eingegangenen Anträgen fällt eine erhöhte Bearbeitungsgebühr an. Wie im vergangenen Jahr ist die Beantragung auch online möglich unter: Antrag Walpurgisfeuer oder Sie verwenden unser PDF: Antrag Walpurgisfeuer 2025.
Telefonnummer für Rückfragen: Ordnungsamt Gemeinde Reinsdorf, 0375 274 12 16
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