Walpurgisfeuer 2023
Auch in diesem Jahr finden die traditionellen Walpurgisfeuer in unserer Gemeinde statt. Neben den drei Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren werden zudem viele private Feuer entfacht.
Dabei gilt wie bereits bekannt, dass ausschließlich trockenes unbehandeltes Holz verbrannt werden darf.
Nicht verbrannt werden darf z. B.: Bauholz, Sperrmüll, Grün-, Haus- und Gartenabfälle, behandeltes Holz
Weiterhin sind z. B. folgende Auflagen Teil der Genehmigung:
- maximal Abmessungen: 2 m Durchmesser, 1,5 m Höhe
- Mindestabstand zu Waldflächen: 100 m
- Widerruf der Genehmigung ab der amtlichen Waldbrandgefahrenstufe
- 3 (Landkreis Zwickau)
- ständige Beaufsichtigung des Feuers
Holzhaufen bieten zahlreichen Tieren eine willkommene Deckung,Behausung oder Nistmöglichkeit. Das Holz ist deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten. Wird das Brennmaterial länger als drei Tage vor dem Feuer am Abbrennplatz gesammelt, so ist dieses zum Schutz von Tieren vor dem Abbrennen zwingend umzustapeln. Es ist ebenso zu beachten, dass keine unzumutbaren Belästigungen
für Nachbarn, Dritte oder Verkehrsteilnehmer entstehen dürfen.
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Genehmigung des privaten Walpurgisfeuers ist bis spätestens Freitag, den 14.04.2023 zu stellen.
Neu ist in diesem Jahr, dass die Beantragung auch online möglich ist. Hierfür nutzen Sie unseren Online-Antrag in Amt24: Walpurgisfeuer beantragen.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass für offene Feuer mit trockenen unbehandeltem Holz in Feuerschalen keine Genehmigung der Gemeinde notwendig ist.
Telefonnummer für Rückfragen:
Ordnungsamt Gemeinde Reinsdorf, 0375 274 12 16
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