Bundestagswahl 23.02.2025 - Briefwahl
Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Sonntag, 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung, in welcher der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben ist, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Wollen Sie in einem anderen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen, benötigen Sie einen Wahlschein. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus Reinsdorf, Zimmer 1 Nebengebäude und öffnet ab der 6. Kalenderwoche.
Wahlscheinantrag
Bürger der Gemeinde Reinsdorf können zur Antragstellung folgende Möglichkeiten nutzen:
Beantragung auf elektronischem Weg
Anträge können per E-Mail an oder mit Fax unter der Telefonnummer 0375 27412-50 gestellt werden. Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben
Online-Beantragung unter Online-Wahlscheinbeantragung möglich: Online-Wahlschein
Beantragung durch schriftlichen Antrag
Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung schicken Sie auf dem Postweg in die Gemeindeverwaltung Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf oder Sie geben diese persönlich ab. Die Wahlunterlagen werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt oder ausgehändigt.
Persönliche Beantragung mit der Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus
Ab der 6. Kalenderwoche bis zum Freitag, 21.02.2025, ist das Wahlamt während der Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet, am Freitag, 21.02.2025 zusätzlich bis 15:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer für eine andere Person Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Briefwahlbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Hinweise:
Bei Antragstellung bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken!
Der Wahlbrief muss am Wahltag, Sonntag, dem 23.02.2025, bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen nach dem 19.02.2025 ist nur noch eine Selbstabholung im Briefwahlbüro möglich.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Der Versand erfolgt mit Öffnung des Briefwahlbüros in der Reihenfolge der Antragstellung. Wir bitten hierbei jedoch zu beachten, dass zu Beginn des Briefwahlzeitraumes mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
Bitte beachten Sie, dass bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen die Briefkästen der Deutschen Post AG bzw. der Briefkasten des Rathauses benutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Briefwahlbüro oder unter der Telefonnummer 0375/27412-34.
Bekanntmachung
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Mo, 03. Februar 2025
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19. 02. 2025 - Uhr – Uhr