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Führerscheinumtauschmobil - Dienstag, 6. Mai 2025 Rathausvorplatz

Führerschein-Umtausch 

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein.

 

Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. In Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.

 Führerscheinumtauschfristen Quelle: BMDV 

Führerscheinumtauschmobil in Reinsdorf

Termin: Dienstag, 6. Mai 2025 von 10:00 bis 17:30 Uhr auf dem Rathausvorplatz

 

Als zusätzlicher, wohnortnaher und bürgerfreundlicher Service der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Zwickau tourt das Führerschein-Umtauschmobil ab März 2025 wieder durch den Landkreis.

 

Ab 2025 müssen Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen neue getauscht werden. Der Umtauschzeitpunkt hängt dabei vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.

 

Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Bürgerinnen und Bürger, die einen Führerschein besitzen, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt ist. Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine einheitliche Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Für den mobilen Führerscheinumtausch ist eine Terminvereinbarung vorzugsweise online unter dem Link: Termin mobiler Führerscheinumtausch oder telefonisch unter 0375 4402-24312 möglich. Eine Antragstellung ohne Termin ist je nach Situation vor Ort möglich, kann aber aufgrund der begrenzten Kapazitäten leider nicht garantiert werden.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) 

    • ein digitales Bild kann auch gegen eine Gebühr von 6 Euro vor Ort erstellt werden. 

  • Führerschein

  • falls vorhanden, bitte den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung vorlegen (sog. VK 30)

  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von dem Landkreis Zwickau ausgestellt wurde

  • eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind
     

Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 32,90 Euro. Darin ist der anschließende Direktversand des neuen Führerscheins schon inbegriffen. Im Führerscheinumtauschmobil ist ausschließlich bargeldlose Zahlung mit EC-Karte möglich.

 

Wir bitten um Beachtung: Das Umtauschmobil ist nicht barrierefrei zugänglich. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Fr, 31. Januar 2025

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