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Neue Online-Bürgerdienste im Bereich Meldeamt

Mit den neuen Diensten wird es Bürgerinnen und Bürgern jetzt noch einfacher gemacht, Anträge schnell und unkompliziert von zu Hause aus zu stellen. Diese Dienstleistungen umfassen:

Übermittlungssperren

Es können Widersprüche (Übermittlungssperren) gegen die Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde eingetragen oder gelöscht werden. So können Datenübermittlungen an die Personalstelle der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien und Wählergemeinschaften, an Adressbuchverlage und an Stellen zum Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen unterbunden werden. Die Rechtsgrundlage hierfür kann in den §§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz nachgelesen werden.

Abmeldung Nebenwohnung

Die Abmeldung einer Nebenwohnung gemäß § 21 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde wird mit diesem Dienst veranlasst. Mit diesem Dienst können Abmeldungen ins Ausland gemäß § 17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden.

Abmeldung ins Ausland 

Mit diesem Dienst können Abmeldungen ins Ausland gemäß § 17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden. Eine Abmeldung ins Ausland ist bis zu sieben Tage im Voraus möglich. Sofern neben der Hauptwohnung noch weitere Nebenwohnungen vorhanden sind, werden auch diese Wohnungen mit gleichem Auszugsdatum abgemeldet.

Selbstauskunft

Hier kann eine Selbstauskunft beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden. Betrachtet wird die Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10 Bundesmeldegesetz. Die Selbstauskunft wird mit dem gesetzlich bestimmten Umfang erteilt.

 

Sie können die Anträge durch den nachfolgenden Link erreichen: Online-Bürgerdienste Meldeamt.

 

Für einen reibungslosen Ablauf des Antrags müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Mit Ihrem Ausweis und der Onlinefunktion können Sie sich ganz einfach mithilfe der BundID identifizieren.

 

Ihre Daten werden entweder aus Ihrem BundID-Konto oder direkt aus Ihrem Ausweis verwendet. Sollten Sie kein BundID-Konto erstellen wollen, können Sie sich auch als Gast anmelden und lediglich die Daten aus Ihrem Ausweis für den Antrag nutzen.

 

Was ist die BundID?

Sie bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

 

Sie erhalten alle Bescheide und Nachrichten in Bezug auf den Online-Antrag bequem in Ihr elektronisches Postfach in Ihrem BundID-Konto.

Alle Informationen rund um die BundID finden Sie auf der Website: https://id.bund.de/de.
(Quelle: © Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2024).

 

Diese neuen Services sind ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung und bieten mehr Flexibilität und Komfort für alle Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 04. Dezember 2024

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Weitere Meldungen

Veranstaltungen

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