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Bürgerstiftung Reinsdorf

Unsere Gemeinde konnte durch die industrielle Entwicklung u.a. im Steinkohlenbergbau zahlreiche Stiftungen aufweisen, die bis 1933 bzw. 1945/46 wohltätige und gemeinnützige Zwecke unterstützt haben.


Beispiele für diese Stiftungen sind: 

Vielau:
  • König-Albert-Stiftung vor 1899,
    Zinsen: 16 Mark

Friedrichsgrün:
  • Stiftungskapital Kirche Friedrichsgrün
    1893, 2.655,52 Mark

Reinsdorf:
  • Wellner-Stiftung 1886, Kapital: 12.000 Mark, erhöht 1896 auf 15.000 Mark 

  • Gerber-Stiftung 1906, 10.000 Mark 

 

Neben Stiftungen u.a. der Kohlenwerksbesitzer gab es die sehr bekannte Gustav Adolf Stiftung über die auf kirchlicher Ebene Stiftungsbeträge eingeworben hat. Das Zivilgesetzbuch der DDR sah bis 1990 nicht vor Stiftungen zu gründen, nach 1990 wurden dann erste weitere Stiftungen in das Leben gerufen.


Die feierliche Übergabe der offiziellen Stiftungsurkunde an unsere Gemeinde am Montag, den 26.05.2025, im Heimat- und Bergbaumuseum Reinsdorf war ein bedeutender Moment. Auf der beeindruckenden Bühne in 17 Metern Höhe überreichte der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse Zwickau, Herr Andreas Fohrmann, in Anwesenheit der Mitglieder der Habitgruppe unseres Heimatvereins feierlich die Urkunde an unseren Bürgermeister.

 

Für die Unterstützung bei der Gründung als Stiftungsfond in der „Gemeinsam Gutes tun, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau“, möchten wir uns sehr herzlich bei der Sparkasse bedanken.
 

Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat Reinsdorf im Oktober 2024 haben wir damit ein sehr gutes Ergebnis mit einem Stifterkapital in Höhe von 27.500,00 Euro erzielt. Weitere Spenden bzw. Zustiftungen, die einen Betrag in Höhe von über

5.000,00 Euro haben müssen, können sehr gern auf dem Konto 

 

DS Deutsche Stiftungsagentur / Bürgerstiftung Reinsdorf

IBAN: DE02 8705 5000 1020 0532 80

BIC: WELADED1ZWI

Sparkasse Zwickau

 

eingezahlt werden.
 

Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Stiftern und Spendern für unsere Bürgerstiftung Reinsdorf. 

 

Allgemeine Informationen 

Die Stiftung verfolgt das Ziel, das Gemeinwohl in unserer Gemeinde für Vielau, Friedrichsgrün und Reinsdorf zu fördern. Dazu bedarf es der finanziellen Unterstützung durch engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Unternehmen, Handwerker und Gewerbetreibende. Viele kleine Beträge ermöglichen in der Summe eine breite finanzielle Basis für die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Das Stiftungskapital derzeit in Höhe von 27.500 Euro bleibt dauerhaft erhalten, nur die Überschüsse aus Zinserträgen und erhaltenen Spenden werden ausgeschüttet. Diese finanzielle Zuwendung fließt nicht in den kommunalen Haushalt ein. 

 

Wofür werden die Stiftungserträge verwendet?

Die Ausschüttungen kommen gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken, z. B. für die Bereiche Bildung, Denkmal- und Heimatpflege, Jugend- und Seniorenhilfe, Sport, Kunst, Kultur, Soziales und Umwelt, Naturschutz bis zu den Feuerwehren zu Gute. Die förderfähigen Stiftungszwecke sind in der Satzung aufgeführt und umfassen nahezu alle in § 52 der Abgabenordnung (AO) benannten förderbaren Zwecke. Wie kann ich die Bürgerstiftung finanziell unterstützen? Spenden ab 1 Euro werden im Folgejahr unmittelbar für die Verwirklichung der gemeinnützigen und wohltätigen Zwecke verwendet und ausgeschüttet. Ab 5.000 Euro sind Zustiftungen möglich, sie erhöhen das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und damit die zukunftsfähigen Fördermöglichkeiten der Bürgerstiftung.

 

Wie kann ich die Bürgerstiftung finanziell unterstützen?

Spenden ab 1 Euro werden im Folgejahr unmittelbar für die Verwirklichung der gemeinnützigen und wohltätigen Zwecke verwendet und ausgeschüttet. Ab 5.000 Euro sind Zustiftungen möglich, sie erhöhen das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und damit die zukunftsfähigen Fördermöglichkeiten der Bürgerstiftung. Zahlungen sind auf das Treuhandkonto bei der Sparkasse Zwickau IBAN: DE02 8705 5000 1020 0532 80 zu tätigen.

 

Kann meine Unterstützung anonym bleiben?

Ja, im Gegensatz zu einer Direktspende besteht keine Veröffentlichungspflicht. Kann ich der Bürgerstiftung auch Vermögen vererben? Ja, über eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis im Testament, für entsprechende Rücksprachen bzw. Details nutzen Sie eine erbrechtliche Beratung. Eine Musterformulierung zur Weitergabe an Ihren rechtlichen Berater erhalten Sie über die Sparkasse Zwickau.
 

Kann eingebrachtes Vermögen zurückgefordert werden?

Zugewendetes Vermögen verbleibt dauerhaft in der Stiftung und kann weder von Ihnen noch von Ihren Erben zurückgefordert werden. 

 

Gibt es steuerliche Vorteile?

Zuwendungen können in der Einkommensteuererklärung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben

steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge, die erst mit dem Tod übergehen, sind komplett von der Erbschaftssteuer

befreit, bei finanziellen Zuwendungen durch Erben ist ein rückwirkendes Erlöschen bereits gezahlter Erbschaftssteuer möglich. Für Details bitten wir Sie um eine steuerliche Beratung.


Welche Rechtsform liegt der Bürgerstiftung zugrunde?
Die Bürgerstiftung Reinsdorf ist keine eigene rechtsfähige Stiftung, sondern eine unter dem Dach „Gemeinsam Gutes tun. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau“ errichtete zweckgebundene Zustiftung. Das Stiftungsvermögen wird treuhänderisch verwaltet von der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH, Neuss. Maßgebliche Vertragsgrundlagen für die Bürgerstiftung sind der Zustiftungsvertrag, die Satzung der Stiftung und die dazugehörigen Anlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sparkasse Zwickau keine Beratung zu individuellen, rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltungen erbringen kann. Damit ist eine Beratung ausschließlich den rechts- und steuerberatenden Berufen vorbehalten. 

 

Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Bürgermeisteramt gern zur Verfügung.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Do, 12. Juni 2025

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