Coronavirus in Sachsen - Neue Medieninformation

Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt.

 

Zum 3. Februar fallen neben der Isolationspflicht auch die vom Freistaat vorgegebenen Masken- und Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie im Maßregelvollzug weg. Es wird jedoch das Tragen von Masken im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

 

Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Noch bis 2. Februar gilt im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht.

 

Die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt vom 3. Februar bis 7. April 2023 und enthält eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Ausnahmen von der Testpflicht des Bundes. Dazu gehört auch weiterhin zum Beispiel die Befreiung von der Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Die neue Verordnung steht unter dem folgenden Link zur Verfügung:

 

www.coronavirus.sachsen.de

 

Für weitere Informationen zum Thema klicken Sie hier:

 

Rathaus Reinsdorf – Publikumsverkehr

Derzeit gibt es keine Corona-Beschränkungen für den Zutritt ins Rathaus. Für Angelegenheiten, die längere Zeit in Anspruch nehmen, bitten wir Sie trotzdem um eine vorherige Terminvereinbarung.

Da manche Anliegen auch kontaktlos erledigt werden können, bitten wir Sie, zusätzlich von der Kontaktaufnahme per Telefon oder per E-Mail Gebrauch zu machen.

 

Einwohnermelde- und Standesamt:

Für eine Terminvereinbarung im Rathaus melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0375 27412-14 / 0375 27412-34  oder direkt online über unser Online-Terminbuchungssystem.

 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Verfügung.

 

Landkreis Zwickau

Aktuelle Informationen:

 

Corona Service Telefon

0375 4402-22555 für Sachverhaltsklärungen

Mo + Di + Mi + Do 8 – 15 Uhr, Fr 8 – 12 Uhr


 

Gesundheitsamt Abstrichstelle

Personen, die mit Termin vom Gesundheitsamt zum PCR-Test aufgefordert werden, melden sich bitte im Erdgeschoss des Ärztehauses neben der Paracelsus-Klinik, Werdauer Straße 66,08060 Zwickau. Dort befindet sich die Abstrichstelle des Gesundheitsamtes.

Coronaschutzimpfung

Die 13 sächsischen Impfstellen können seit Dienstag, dem 4. Oktober 2022, den auf verschiedene Omikron-Varianten angepassten Impfstoff (BA.4/5) von BionNTech/Pfizer, anbieten.


Impfungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung über das Onlineportal möglich. Das gilt für alle Erst-, Zweit oder Auffrischungsimpfungen.

  • Termine im Serviceportal für die Coronaschutzimpfung in Sachsen
  • Oder Sie gehen zu Ihrem Hausarzt. Kinder und Jugendliche gehen in ihre Praxis für Kinder- und Jugendheilkunde.
  • Gehen Sie zu einem Ihrer Fachärzte oder suchen Ihren Betriebsarzt auf.
  • Der Impf-Finder ist als kostenlose App für Android und iOS verfügbar: Impf-Finder. Bei der Suche nach einem Arzt in Ihrer Nähe können Sie auch die Arztsuche

 

Ausführliche Informationen zum Thema Impfen:

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 01. Februar 2023

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