Information zur neuen Grundsteuer
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Bestimmungen aus der Grundsteuerreform. Es erfolgte eine Neuberechnung der Grundsteuer. Hiervon sind sämtliche Grundstücks- und Immobilienbesitzer im Gemeindegebiet Reinsdorf betroffen.
Warum gab es diese Änderung?
Die bisherige Grundsteuer war auf der Grundlage alter Daten berechnet worden. In Westdeutschland stammen sie aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland von 1935. Allerdings haben sich seitdem die Grundstückswerte zum Teil massiv verändert. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 deshalb eine Ungleichbehandlung festgestellt und den Gesetzgeber aufgefordert bis Ende 2024 eine Neuregelung vorzunehmen.
Was ist bisher geschehen?
Um die neuen Grundsteuerwerte korrekt zu berechnen, wurden sämtliche Grundstückseigentümer vom Finanzamt Zwickau aufgefordert bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung einzureichen. Auch alle Änderungen bis zum 31. Dezember 2024 bezüglich der Bebauung und der Besitzverhältnisse waren zeitnah beim Finanzamt anzuzeigen. Auf Basis der eingereichten Erklärung hat das Finanzamt den Grundstückswert ermittelt und mit einer vom Gesetzgeber festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Diese beträgt in Sachsen für bebaute Wohngrundstücke 0,36 Promille, für alle übrigen Grundstücke 0,72 Promille und für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft 0,55 Promille. Hierzu haben alle betroffenen Grundstückseigentümer zwei Bescheide vom Finanzamt erhalten. Bei Fragen zur Ermittlung dieser Werte wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Zwickau.
Wie jeder Steuerpflichtige hat die hebeberechtigte Gemeinde einen Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten. In Auswertung der bisher eingegangenen Meldungen des Finanzamtes hat der Gemeinderat Reinsdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 28. November 2024 unter der Berücksichtigung der Aufkommensneutralität die neuen Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) beträgt 300 Prozent und der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) liegt bei 346 Prozent.
Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt nach folgender Formel:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
100
Für den Großteil der vorliegenden Meldungen wurden Ende Dezember die neuen Grundsteuerbescheide erstellt. Insgesamt werden 2.568 Bescheide versendet.
Im Zeitraum vom Dienstag, dem 07.01.2025 bis zum Freitag, dem 10.01.2025 wurden diese an die ortsansässigen Grundstückseigentümer zugestellt.
Derzeit gibt es noch ca. 500 Meldungen die sich in Klärung mit dem Finanzamt befinden. Diese Eigentümer erhalten vorerst keinen Bescheid von der Gemeinde.
Wie geht es weiter?
Das Finanzamt Zwickau beschäftigt sich derzeit mit der Aufarbeitung der Veränderungen bzw. Neuerungen, die sich nach der Erhebung (Stichtag 01.01.2022), ergeben haben. Dies bedeutet, dass alle Änderungen nach diesem Stichtag, z. B. Verkäufe von Flurstücken, Erbfälle, Veränderung der Eigentumsverhältnisse oder Wertfortschreibungen usw., nach und nach aufgearbeitet und neue Bescheide erstellt werden. Diese Bescheide werden dem Eigentümer schriftlich sowie der Gemeinde elektronisch vom Finanzamt übermittelt. Erst dann können die Bescheide von der Gemeinde Reinsdorf bearbeitet und an die Eigentümer verschickt werden.
Wir bitten um Verständnis und möchten nochmals darauf hinweisen, dass der Gemeinde Reinsdorf nicht bekannt ist, ob ein Einspruch beim Finanzamt vorliegt. Die Zahlungspflicht bleibt in allen Fällen bestehen.
Fragen zum Einspruchsverfahren oder sonstige Fragen zum Messbetrag kann nur das Finanzamt Zwickau beantworten. Außerdem ist jeder Eigentümer selbst verpflichtet Änderungen dem Finanzamt mitzuteilen. Bis dahin bleiben die Daten des letzten Bescheides vom Finanzamt bindend.
Rechtsbehelfsbelehrung
Jeder Steuerpflichtige hat im Prinzip das Recht, innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid zu erheben. Die Gemeindeverwaltung möchte jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass ein Widerspruch gegen die Höhe der Grundsteuer resultierend aus der Bewertung der Grundstücke und der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages nicht abgeholfen werden kann. Diese Widersprüche waren bzw. sind an das Finanzamt Zwickau zu richten.
Derartigen Einsprüche führen nicht zur Aussetzung der Zahlungspflicht.
Wann werden die neuen Grundsteuern fällig?
Wenn auf dem zugestellten Grundsteuerbescheid der Gemeinde nicht anders vermerkt ist, wird die Grundsteuer weiterhin vierteljährlich fällig. Den genauen Betrag und die Zahlungsfristen entnehmen Sie bitte dem neuen Grundsteuerbescheid. Alle erteilten SEPA-Lastschriftmandate behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit, auf der Homepage der Gemeinde Reinsdorf unter Formulare/Online-Anträge – Kasse der Gemeinde ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken: Formular SEPA-Lastschriftmandat
oder direkt den Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat im Amt24 nutzen.
Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei forst- und landwirtschaftlich genutzten Flächen
Bis Ende 2024 war der Steuerschuldner der Grundsteuer A der Nutzer bzw. der Pächter der landwirtschaftlichen Flächen. Mit der Grundsteuerreform geht die Steuerschuldnerschaft auf den Eigentümer der Flächen über. Daher erhalten viel Grundstückseigentümer einen Steuerbescheid über landwirtschaftlichen Flächen. Es steht jeden Grundstückseigentümer frei mit den Pächter bezüglich einer Übernahme der Grundsteuer bzw. einer Erhöhung der Pacht zu verhandeln.
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