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Das Einwohnermeldeamt informiert - Kinderreisepass:

Seit dem 01. Januar 2021 haben sich bezüglich des Kinderreisepasses einige Änderungen ergeben.

 

Die Gültigkeitsdauer eines ab dem 01.01.2021 ausgestellten Kinderreisepasses beträgt nur noch 1 Jahr statt bisher 6 Jahre.

Durch die Aktualisierung des Lichtbildes im Kinderreisepass wird die bisherige Gültigkeit auf 12 Monate ab Aktualisierung reduziert!

 

Hierzu einige Informationen vom Bundesministerium des Innern:

https://www.bmi.bund.de

 

Warum sind Kinderreisepässe, die seit dem 1. Januar 2021 neu ausgestellt werden, nur maximal ein Jahr gültig?

 

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Für alle EU-Mitgliedstaaten gilt, dass Ausweisdokumente mit Chip (Personalausweis, Reisepass) mehrere Jahre gültig sein dürfen. Standard-Ausweisdokumente ohne Chip dürfen dagegen nur eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monate haben.

Das Dokument "Kinderreisepass" ist - wie der reguläre vorläufige Reisepass - kein elektronisches Dokument und kann in der Behörde sofort ausgestellt werden. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Die ehemalige deutsche Ausnahmeregelung einer maximal sechsjährigen Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe ist daher zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Neu ausgestellte Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2021 nur noch maximal zwölf Monate gültig sein. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Die beim Kinderreisepass mögliche "Lichtbildaktualisierung" hat ab dem 1. Januar 2021 in der Regel eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Wird das zwölfte Lebensjahr des Kindes innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen. 

Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind beantragen wollen, können Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal 6 Jahre gültig.

Sofern Sie eine über die EU hinausgehende, internationale Reise planen, sollten Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen. Reisepässe für Kinder sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Benötigen Sie das Ausweisdokument für Ihr Kind lediglich für eine Reise, können Sie auch einen Kinderreisepass beantragen. Der Kinderreisepass hat eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen.

Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Auskünfte, ob Ihr Reiseziel- oder Transitland einen Kinderreisepass für die (ggf. visumfreie) Ein-/Durchreise anerkennt, finden Sie unter anderem in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 14. Juni 2023

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