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Das Onlinezugangsgesetz

 

Im August 2017 trat das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG in Kraft. Es besagt, dass Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder elektronisch angeboten und über verbundene Verwaltungsportale bereitgestellt werden müssen. 

 

Für Bürger und Unternehmen sollen somit die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information und Kommunikation über das Internet in den Vordergrund treten. Das Ausdrucken und das anschließende handschriftliche Ausfüllen sowie die daraus folgenden Behördengänge mehr und mehr der Vergangenheit angehören.

 

Nachfolgende Leistungen können bereits online beantragt werden:

Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie sich lediglich ein

  • Persönliches Servicekonto (für Bürgerinnen und Bürger)

  • Organisationskonto (für Unternehmen und weitere Organisationen)

 

in Amt24 anlegen.