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Fundbüro

Ansprechpartner

Öffentlichkeit
 

Zimmer 12

Wiesenaue 41
08141 Reinsdorf


Tel. (0375) 27412-40

Mail:

 

Aktuelle Meldungen finden Sie hier:

Fundbüro


Allgemeine Informationen

Sie haben einen Gegenstand verloren, dann melden Sie dies bitte im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro in der Gemeinde Reinsdorf unter Verwendung des dazugehörigen Formulars "Verlustanzeige". Wenn sich ein Finder der Fundsache, auf die Ihre Beschreibung passt, bei uns meldet, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
 
Oder gar etwas gefunden?
Sollten Sie einen Gegenstand in der Gemeinde Reinsdorf finden und an sich nehmen, müssen Sie diesen dem Fundbüro der Gemeinde melden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Fundanzeige".
 
Fristen
Die Verwahrung der Fundgegenstände erfolgt für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Fundanzeige. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder sein Recht auf Eigentumserwerb nicht geltend gemacht, geht die Fundsache an die Stadt über. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.


Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polize

Formulare

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

14. 12. 2024 - Uhr

 

14. 12. 2024 - Uhr