Fundbüro
Ansprechpartner
Zimmer 12
Wiesenaue 41
08141 Reinsdorf
Tel. (0375) 27412-40
Mail:
Aktuelle Meldungen finden Sie hier:
Allgemeine Informationen
Sie haben einen Gegenstand verloren, dann melden Sie dies bitte im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro in der Gemeinde Reinsdorf unter Verwendung des dazugehörigen Formulars "Verlustanzeige". Wenn sich ein Finder der Fundsache, auf die Ihre Beschreibung passt, bei uns meldet, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Oder gar etwas gefunden?
Sollten Sie einen Gegenstand in der Gemeinde Reinsdorf finden und an sich nehmen, müssen Sie diesen dem Fundbüro der Gemeinde melden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Fundanzeige".
Fristen
Die Verwahrung der Fundgegenstände erfolgt für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Fundanzeige. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder sein Recht auf Eigentumserwerb nicht geltend gemacht, geht die Fundsache an die Stadt über. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Rechtsgrundlagen
- §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Fund
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis - SächsKVZ)
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
Notwendige Unterlagen
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
- Gegenstandsbeschreibung
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polize
Formulare
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Zwickauer Bergparade
14. 12. 2024 - Uhr
Advent- und Weihnachtskonzert
14. 12. 2024 - Uhr