Aktuelles zum Thema/ Downloads
Landkreis Zwickau
Am 21. April 2022 wurde eine neue "Allgemeinverfügung Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" durch den Landkreis Zwickau erlassen. Sie tritt am 25. April 2022 in und mit Ablauf des 29. Mai 2022 außer Kraft.
Aktuelle Informationen:
- Allgemeinverfügungen zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau
- Aktuelle Corona-Fallzahlen im Landkreis
- Quarantäne
- Testzentren im Landkreis Schnelltest / PCR
Corona Service Telefon0375 4402-21111 für allgemeine Anfragen Mo + Mi + Do 8 – 16 Uhr, Di 8 - 18 Uhr, Fr 8 – 14 Uhr |
Corona Service Telefon0375 4402-22555 für Sachverhaltsklärungen Mo + Di + Mi + Do 8 – 16 Uhr, Fr 8 – 14 Uhr |
Gesundheitsamt Abstrichstelle
Personen, die mit Termin vom Gesundheitsamt zum PCR-Test aufgefordert werden, melden sich bitte im Erdgeschoss des Ärztehauses neben der Paracelsus-Klinik, Werdauer Straße 66,08060 Zwickau. Dort befindet sich die Abstrichstelle des Gesundheitsamtes.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Das Kabinett hat in seiner Sitzung eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 28. Mai 2022.
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen:
So gilt für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, dass diese anstatt einer FFP2-Maske auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den betreuten, behandelnden oder gepflegten Personen eingehalten wird.
Wie in der bisherigen, ausgelaufenen Schul- und Kita-Coronaverordnung geregelt, wird für den Zutritt zu heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zweimal wöchentlich ein negativer Testnachweis benötigt. Dies gilt nicht für die betreuten Kinder oder Personen, die betreute Kinder zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten.
Bekanntmachungen
Gültigkeit
01.05.2022 bis 28.05.2022
01.05.2022 bis 31.05.2022
Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Konkretisierung bestimmter Maßnahmen aus der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordung ist nicht mehr erforderlich, da die meisten Schutzmaßnahmen zum 3. April 2022 wegfallen.
Nach Ablauf der Schul- und Kita-Coronaverordnung am 17. April 2022 gibt es keine aktualisierte Version mehr.
Weitere Informationen finden Sie hier: Portal der Sächsischen Staatsregierung - Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen
Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr
Coronaschutzimpfung
Wenn Sie noch nicht oder noch nicht vollständig geimpft sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Seit Freitag, 3. Dezember 2021 - 13:00 Uhr, wieder Termine im Serviceportal für die Coronaschutzimpfung in Sachsen
- Sie gehen zu Ihrem Hausarzt. Kinder und Jugendliche gehen in ihre Praxis für Kinder- und Jugendheilkunde.
- Sie gehen zu einem Ihrer Fachärzte oder suchen Ihren Betriebsarzt auf.
- Der Impf-Finder ist als kostenlose App für Android und iOS verfügbar: Impf-Finder. Bei der Suche nach einem Arzt in Ihrer Nähe können Sie auch die Arztsuche
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Übersicht: Aktuelle Vor-Ort-Impfaktionen in Sachsen durch den DRK Sachsen
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Zusätzliches Impfangebot im Landkreis finden Sie unter folgendem Link Impfangebot im Landkreis
Ausführliche Informationen zum Thema Impfen: