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Aktuelles zum Thema/ Downloads

Landkreis Zwickau

Aktuelle Informationen:

 

Corona Service Telefon

0375 4402-22555 für Sachverhaltsklärungen

Mo + Di + Mi + Do 8 – 15 Uhr, Fr 8 – 12 Uhr


 

Gesundheitsamt Abstrichstelle

Personen, die mit Termin vom Gesundheitsamt zum PCR-Test aufgefordert werden, melden sich bitte im Erdgeschoss des Ärztehauses neben der Paracelsus-Klinik, Werdauer Straße 66,08060 Zwickau. Dort befindet sich die Abstrichstelle des Gesundheitsamtes.

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die Sächsische Staatsregierung hat am 27. September 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.

 

Die neue Sächsische Verordnung sieht in Ergänzung zum IfSG unter anderem folgendes vor:

  • Im Öffentlichen Personennahverkehr ist weiterhin mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres oder aber Personen, die eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorweisen können, sind davon, ebenso wie weitere Gruppen, unverändert ausgenommen.
  • Der Zutritt zu verschiedenen Einrichtungen, wie zur Unterbringung von Asylbewerbern oder Schutzeinrichtungen zum Beispiel für Frauen u. a. ist nur unter Vorlage eines Testnachweises möglich. Davon ausgenommen sind beispielsweise Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres oder Personen ohne unmittelbaren Kontakt z. B. zu in Pflegeeinrichtungen Betreuten.

 

Der Bundesrat hatte bereits am 16. September 2022 für eine Änderung des IfSG gestimmt. Dieses sieht die folgenden bundesweiten Basisschutzmaßnahmen vor:

  • FFP-2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und Arztpraxen bzw. Praxen aller Heilberufe für Patientinnen und Patienten und
  • Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u. ä.

 

Nähere Informationen hierzu unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg.html

 

Die neue Verordnung steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

 

                                                                                                                 

 

Coronaschutzimpfung

Die 13 sächsischen Impfstellen können seit Dienstag, dem 4. Oktober 2022, den auf verschiedene Omikron-Varianten angepassten Impfstoff (BA.4/5) von BionNTech/Pfizer, anbieten.


Impfungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung über das Onlineportal möglich. Das gilt für alle Erst-, Zweit oder Auffrischungsimpfungen.

  • Termine im Serviceportal für die Coronaschutzimpfung in Sachsen
  • Sie gehen zu Ihrem Hausarzt. Kinder und Jugendliche gehen in ihre Praxis für Kinder- und Jugendheilkunde.
  • Sie gehen zu einem Ihrer Fachärzte oder suchen Ihren Betriebsarzt auf.
  • Der Impf-Finder ist als kostenlose App für Android und iOS verfügbar: Impf-Finder. Bei der Suche nach einem Arzt in Ihrer Nähe können Sie auch die Arztsuche

 

Ausführliche Informationen zum Thema Impfen:

 

 


 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 03. 2024 - Uhr bis 17:00 Uhr

 

16. 04. 2024 - Uhr bis 17:00 Uhr