Aktuelles zum Thema/ Downloads
Landkreis Zwickau
Am 25. Mai 2022 wurde eine neue "Allgemeinverfügung Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" durch den Landkreis Zwickau erlassen. Sie tritt am 30. Mai 2022 in Kraft.
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 21. April 2022 erfolgt aufgrund des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. Mai 2022 ohne weitere Anpassungen bis zum 26. Juni 2022.
Aktuelle Informationen:
- Allgemeinverfügungen zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau
- Aktuelle Corona-Fallzahlen im Landkreis
- Quarantäne
- Testzentren im Landkreis Schnelltest / PCR
Corona Service Telefon0375 4402-21111 für allgemeine Anfragen Mo + Mi + Do 8 – 16 Uhr, Di 8 - 18 Uhr, Fr 8 – 14 Uhr |
Corona Service Telefon0375 4402-22555 für Sachverhaltsklärungen Mo + Di + Mi + Do 8 – 16 Uhr, Fr 8 – 14 Uhr |
Gesundheitsamt Abstrichstelle
Personen, die mit Termin vom Gesundheitsamt zum PCR-Test aufgefordert werden, melden sich bitte im Erdgeschoss des Ärztehauses neben der Paracelsus-Klinik, Werdauer Straße 66,08060 Zwickau. Dort befindet sich die Abstrichstelle des Gesundheitsamtes.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Im Rahmen ihrer Kabinettssitzung am 24. Mai 2022 hat die sächsische Staatsregierung beschlossen, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni 2022 zu verlängern.
Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten somit im Wesentlichen fort. Zu einer Änderung kommt es lediglich im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs: Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss hier ab dem 28. Mai 2022 nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal ist auch weiterhin lediglich dann zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn geschäftsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.
Bekanntmachungen
Gültigkeit
01.05.2022 bis 18.06.2022
01.05.2022 bis 31.05.2022
Nach Ablauf der Schul- und Kita-Coronaverordnung am 17. April 2022 gibt es keine aktualisierte Version mehr.
Weitere Informationen finden Sie hier: Portal der Sächsischen Staatsregierung - Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen
Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr
Coronaschutzimpfung
Wenn Sie noch nicht oder noch nicht vollständig geimpft sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Termine im Serviceportal für die Coronaschutzimpfung in Sachsen
- Sie gehen zu Ihrem Hausarzt. Kinder und Jugendliche gehen in ihre Praxis für Kinder- und Jugendheilkunde.
- Sie gehen zu einem Ihrer Fachärzte oder suchen Ihren Betriebsarzt auf.
- Der Impf-Finder ist als kostenlose App für Android und iOS verfügbar: Impf-Finder. Bei der Suche nach einem Arzt in Ihrer Nähe können Sie auch die Arztsuche
Ausführliche Informationen zum Thema Impfen: