Landratswahl 2022
Öffentliche Bekanntmachung
- Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen -
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat im Landkreis Zwickau am Sonntag, dem 12.06.2022 und
den eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang am Sonntag, dem 03.07.2022
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Reinsdorf wird in der Zeit von Montag, dem 23.05.2022 bis Freitag, dem 27.05.2022 während der Öffnungszeiten
- Montag, von 9:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag, von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Donnerstag > Feiertag!
- Freitag, von 9:00 bis 12:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Reinsdorf, Einwohnermeldeamt, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf - barrierefrei - für Wahlberechtigte zur Einrichtnahme bereitgehalten.
Nachfolgend die
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat im Landkreis Zwickau am Sonntag, dem 12.06.2022 und den eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang am Sonntag, dem 03.07.2022
Online-Beantragung von Wahlscheinen für die Landratswahl am Sonntag, dem 12.06.2022
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom
Montag, dem 09.05.2022, 08:00 Uhr bis
Freitag, dem 10.06.2022, 12:00 Uhr.
>> Online-Beantragung <<
Wahlscheine - allg. Hinweise
Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen und Möglichkeit der Briefwahl
Für die Beantragung von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen bestehen folgende Möglichkeiten:
Beantragung des Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) auf elektronischem Weg
- Online-Beantragung „Online-Beantragung von Wahlscheinen für die Landratswahl am Sonntag, dem 12.06.2022“
- Per E-Mail an oder Fax an 0375 / 27412-50. In dem Antrag sind Name, Anschrift des Wahlberechtigten sowie Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Beantragung der Wahlunterlagen durch schriftlichen Antrag
Den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Wahlscheinantrag schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben in die Gemeindeverwaltung Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf.
Persönliche Beantragung von Wahlscheinen und Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus
Das Wahlamt (Raum 3) ist während der Öffnungszeiten des Rathauses
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
geöffnet, am Freitag, dem 10.06.2022 zusätzlich von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.