Landratswahl 2022
Öffentliche Bekanntmachung
- Wahlbekanntmachung -
Nachfolgend die
Online-Beantragung von Wahlscheinen für den 2. Wahlgang der Landratswahl am Sonntag, dem 03.07.2022
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom
Dienstag, dem 14.06.2022, bis
Freitag, dem 01.07.2022, 12:00 Uhr.
>> Online-Beantragung <<
Wahlscheine - allg. Hinweise - Öffnungszeiten des Wahlamtes
Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen und Möglichkeit der Briefwahl
Für die Beantragung von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen bestehen folgende Möglichkeiten:
Beantragung des Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) auf elektronischem Weg
- Online-Beantragung „Online-Beantragung von Wahlscheinen für die Landratswahl am Sonntag, dem 03.07.2022“
- Per E-Mail an oder Fax an 0375 / 27412-50. In dem Antrag sind Name, Anschrift des Wahlberechtigten sowie Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Beantragung der Wahlunterlagen durch schriftlichen Antrag
Den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Wahlscheinantrag schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben in die Gemeindeverwaltung Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf.
Persönliche Beantragung von Wahlscheinen und Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus
Das Wahlamt (Raum 3) ist während der Öffnungszeiten des Rathauses wie folgt geöffnet:
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes
Für die Beantragung von Wahlscheinen ist das Wahlamt wie folgt geöffnet:
Freitag, 01.07.2022: 08.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 02.07.2022: 10.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 03.07.2022: 08.00 – 15.00 Uhr
Wir bitten um Beachtung.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 01. Juli 2022, 16.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde - Briefwahlamt - mündlich aber nicht fernmündlich (telefonisch), schriftlich oder elektronisch in dokumentierbarer Form beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bis zum 27. Mai 2022 zu beantragen (§ 4 Abs. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz),
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme am 27.05.2022 entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Für Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, im Wahllokal gegen Vorlage ihres Personalausweises zu wählen.
Ergebnisse der Landratswahl am Sonntag, dem 12.06.2022
Landkreis Zwickau
Gemeinde Reinsdorf
- Vorläufiges Ergebnis der Gemeinde Reinsdorf - Darstellung vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen
- Vorläufiges Ergebnis der Gemeinde Reinsdorf - Übersicht und Darstellung der Gemeinde
Auf Grund des Ergebnisses der Wahl des Landrates des Landkreises Zwickau am Sonntag, dem 12.06.2022, bei der keiner der Kandidaten die 50%-Hürde und somit die absolute Mehrheit erreicht hat, findet am
Sonntag, dem 03. Juli 2022
der 2. Wahlgang statt.
Briefwahlunterlagen können frühestens ab der 25. Kalenderwoche zugestellt werden, die Beantragung kann ab sofort erfolgen. Alle Wähler, die bereits für den 1. Wahlgang einen Wahlschein/ Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese automatisch auch für den 2. Wahlgang.