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Gewerbeanmeldung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle, die nicht selbstständig ist.

 

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem/er Steuerberater* beraten, bevor Sie ein Gewerbe anmelden.

 

Verfahrensablauf:

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch über Amt 24 Gewerbeanmeldung anmelden.

 

Fristen:

unverzüglich mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit


Notwendige Unterlagen

  • vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Anmeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
  • wenn die Anmeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
  • wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
  • wenn es sich um ein überwachungsbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt:
    • Kopie des Gewerbezentralregisterauszugs, Belegart 9–G 10 (nicht älter als drei Monate)
    • Führungszeugnis, Belegart O (nicht älter als drei Monate) vom Antragsteller beziehungsweise geschäftsführenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter
  • wenn Ihr Gewerbe zum Handwerk gehört: Kopie der Handwerkskarte
  • bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags

 

Hinweis: In manchen Fällen können für die Anmeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie beim Gewerbeamt.

Falls Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist, vergessen Sie nicht, bei der Anmeldung die entsprechende Erlaubnis vorzulegen.


Gebühren

30,00 € oder 40,00 €


Ansprechpartner

Gewerbeamt

 

Frau Bley
Zimmer 15
Telefon (0375) 27412 31


Formulare


Merkblätter

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

11. 05. 2024 - Uhr

 

12. 05. 2024 - Uhr