Gewerbeanmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle, die nicht selbstständig ist.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem/er Steuerberater* beraten, bevor Sie ein Gewerbe anmelden.
Verfahrensablauf:
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch über Amt 24 Gewerbeanmeldung anmelden.
Fristen:
unverzüglich mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit
Notwendige Unterlagen
- vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Anmeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
- wenn die Anmeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
- wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
- wenn es sich um ein überwachungsbedürftiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt:
- Kopie des Gewerbezentralregisterauszugs, Belegart 9–G 10 (nicht älter als drei Monate)
- Führungszeugnis, Belegart O (nicht älter als drei Monate) vom Antragsteller beziehungsweise geschäftsführenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter
- wenn Ihr Gewerbe zum Handwerk gehört: Kopie der Handwerkskarte
- bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags
Hinweis: In manchen Fällen können für die Anmeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie beim Gewerbeamt.
Falls Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist, vergessen Sie nicht, bei der Anmeldung die entsprechende Erlaubnis vorzulegen.
Gebühren
30,00 € oder 40,00 €
Ansprechpartner
GewerbeamtFrau Bley
Zimmer 15
(0375) 27412 31
Formulare
Merkblätter
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Türen auf mit der Maus!
03. 10. 2024 - Uhr – Uhr
Ferienkurs Räucherkerzen
09. 10. 2024 - Uhr – Uhr