Offene Stellen
Ehrenamtlichen Stellen Freiwillige Feuerwehr Vielau
Allgemeines
Am Samstag, dem 04. März 2023 wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Vielau die neue Ortswehrleitung gewählt.
Es sind die ehrenamtlichen Stellen
- Ortswehrleiter
- stellvertretender Ortswehrleiter
- 3 Beisitzer im Ortsfeuerwehrausschuss
- Jugendfeuerwehrwart
- Leiter der Alters- und Ehrenabteilung
ab dem 01. Mai 2023 neu zu besetzen.
Anforderungen
Wahl Ortswehrleitung
Voraussetzung für die Wahl zum
Ortswehrleiter bzw. stellvertretenden Ortswehrleiter
sind gemäß § 17 Abs. 2 SächsBRKG die persönliche und fachliche Eignung zur Ausführung des Amtes sowie die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule. Bewerber, die noch keine entsprechenden Lehrgänge absolviert haben, müssen diese innerhalb einer angemessenen Frist nachholen. Des Weiteren müssen diese aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Vielau sein. Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter werden gemäß §§ 12 Abs. 2 und Abs.11 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Reinsdorf vom 27.05.2011 auf die Dauer von 5 Jahren von den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vielau gewählt.
Wahl Ortsfeuerwehrausschuss
Gemäß §§ 11 Abs. 4 und Abs. 8 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Reinsdorf vom 27.05.2011 sind für den Zeitraum von 5 Jahren
3 Beisitzer für den Ortsfeuerwehrausschuss
von den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vielau zu wählen. Diese müssen selbst Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Vielau sein.
Wahl Jugendfeuerwehrwart
Gemäß § 6 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Reinsdorf vom 27.05.2011 ist für die Freiwillige Feuerwehr Vielau für 5 Jahre der
Jugendfeuerwehrwart
von den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vielau zu wählen.
Der Jugendfeuerwehrwart muss Angehöriger der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Vielau sein und neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen mit Jugendlichen verfügen.
Wahl Leiter der Alters- und Ehrenabteilung
Gemäß § 7 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Reinsdorf vom 27.05.2011 ist für den Zeitraum von 5 Jahren der
Leiter der Alters- und Ehrenabteilung
von den Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung zu wählen. Er muss Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Vielau sein.
Unterlagen
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum Freitag, dem 17. Februar 2023 mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeindeverwaltung Reinsdorf.
Wahlvorschläge bitten wir schriftlich an Gemeindeverwaltung Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf, per Mail an oder zu Protokoll im Sekretariat des Bürgermeisters einzureichen.
Kontakt
Freiwillige Feuerwehr Vielau
Neue Straße 1
08141 Reinsdorf