Grundsteuerreform 2025
Wie geht es weiter?
Seit einigen Wochen erhalten viele Grundstücksbesitzer der Gemeinde vom Finanzamt Zwickau zwei Bescheide, einen Grundsteuerwertbescheid zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022 und einen Grundsteuermessbescheid zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2025. Alle Grundstückseigentümer sind angehalten, die Werte des Grundsteuerwertbescheides zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb
der Widerspruchsfrist von 4 Wochen Widerspruch gegenüber dem Finanzamt Zwickau einzulegen. Die Erhebung eines Widerspruches gegen diesen Grundlagenbescheides ist zu einen späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Was ändert sich für die Grundstückseigentümer?
Für die Grundstückseigentümer ändert sich zunächst nichts. Die alten Messbescheide bleiben die Grundlage für die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer bis zum Jahr 2024. Die neu erstellten Messbescheide kommen erst zum 01. Januar 2025 zur Anwendung. Viele Grundstückseigentümer haben festgestellt, dass die neuen Messbescheide deutlich höher ausfallen und fragen sich, ob die künftige Grundsteuer im gleichen Verhältnis steigen wird? Diese Frage kann ihnen die Gemeinde zurzeit nicht beantworten. Erst nach dem Vorliegen sämtlicher neuer Messbeträge kann die Gemeinde ermitteln, wie hoch die neuen Hebesätze ausfallen müssen, um das bisherige Gesamtaufkommen an Grundsteuern (ca. 795.000 EUR) wieder zu erreichen. Nach unserer bisherigen Prognose gehen wir von niedrigeren Hebesätzen aus. Die Entscheidung zur endgültigen Festsetzung der neuen Hebesätze trifft der Gemeinderat mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2025. Auf Grund des neuen Bewertungssystems kann es zur Verschiebung des Steueraufkommens zwischen den einzelnen
Gebäuden bzw. Nutzungsarten kommen. Auch hierzu ist zurzeit keine verbindliche Aussage von Seiten der Gemeinde möglich.
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