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Baumfällungen – Naturschutzrecht beachten

Hinsichtlich der Erforderlichkeit der Beantragung von Genehmigungen zur Fällung von Bäumen in privaten Grundstücken gibt es häufig Anfragen in der Gemeindeverwaltung. Der Schutz von Bäumen und die Regelungen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sind im Naturschutzgesetz des Bundes, im Sächsischen Naturschutzgesetz sowie in der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Reinsdorf festgesetzt.

 

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes am 01.03.2021 hob der Landesgesetzgeber die im Jahr 2010 mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes verfügten Einschränkungen des Anwendungsbereiches der kommunalen Gehölzschutzsatzungen wieder auf.

 

Die aktuell gültige Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Reinsdorf wird somit wieder uneingeschränkt angewendet. Somit sind für die zur Fällung vorgesehenen Bäume wie Birken, Weiden, Pappeln und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 50 cm ein Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen.

 

Die Fällung ist aus Artenschutzgründen gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 nur außerhalb der Vegetationsperiode im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar zulässig.

 

Wir weisen darauf hin, dass der Baumbestand in unserer Gemeinde ein wichtiger

Faktor zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Er-

haltung und Verbesserung des örtlichen Kleinklimas darstellt. Die Fällung von ein-

heimischen Bäumen, vor allem von Starkbäumen mit ortsbildprägendem Charakter,

sollte daher „die Ausnahme“ sein.

 

Die Fällung von unter Schutz stehenden Bäumen ohne die erforderliche Fällgeneh-

migung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 61SächsNatSchG dar und

kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.

 

Für Rückfragen zum Naturschutzrecht steht Ihnen das Ortsbauamt der Gemeinde-

verwaltung Reinsdorf, unter der Tel.-Nr. 0375 127412-36 zur Verfügung.

Die Gehölzschutzsatzung und das erforderliche Antragsformular zur Beantragung

einer Fällgenehmigung können über die Homepage unserer Gemeinde

www.reinsdorf.de heruntergeladen werden.

 

Wir bitten um Beachtung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Fr, 07. Oktober 2022

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