Wilhelmshöhe | zur StartseiteSt.-Jakobus-Kirche Reinsdorf | zur StartseiteFriedrichsgrün | zur StartseiteGewerbegebiet "Kirchstraße" | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Lichtraumprofil freihalten

Wenn Bäume, Büsche und Sträucher in Straßen oder Wege ragen, so behindern diese regelmäßig andere Verkehrsteilnehmer. Sei es ein Gehweg, bei dem man den Kopf einziehen muss oder eine Straße, die bei Gegenverkehr zur Engstelle wird.

 

Grundsätzlich gilt nach § 27 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG), dass Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden dürfen, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.

So sind beispielsweise an Kreuzungen und Einmündungen sogenannte Sichtdreiecke freizuhalten, sodass die Sicht auf einfahrende Fahrzeugführer nicht behindert wird.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass Bäume oder Sträucher sowohl über der Fahrbahn als auch in den Seitenbereichen so weit zurückgeschnitten sind, dass Schäden und Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer vermieden werden.

Als Richtwert kann dabei die Straßen- bzw. Wegegrenze zuzüglich eines ausreichenden Sicherheitsabstandes angenommen werden.

Die Arbeiten zur Herstellung des Lichtraumprofils sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden.

 

Vor allem Rettungsdiensten und Feuerwehren, aber auch Fahrzeugen von Winterdienst und Entsorgungsfirmen, sollte im Interesse aller das Passieren von Straßen und Wegen nicht unnötig erschwert werden.

 

Wir bitten in diesem Rahmen alle Straßenanlieger um Prüfung und Mithilfe zur Gewährleistung einer sicheren und behinderungsfreien Straßen- und Wegenutzung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 19. Oktober 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

11. 05. 2024 - Uhr

 

12. 05. 2024 - Uhr