Meldepflicht bei einem Umzug
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genügt es, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Sie müssen sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis und - falls vorhanden - Reisepass
- Bestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung) über den Einzug
Achtung!
Bei einem Wegzug in das Ausland müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde abmelden (frühestens 1 Woche vor Wegzug möglich).
Dies gilt auch, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung zu beziehen. (Wohnungsloser)
Alle Informationen finden Sie unter:
https://amt24.sachsen.de/zufi/lebenslagen/5000519?plz=08141