Antragsberechtigte: nahestehende Angehörige
berechtigtes Interesse / berechtigter Zweck
überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener bleiben unberührt
Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn ein entgegenstehender Wille des Vermissten oder Verstorbenen vorliegt.
Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.
bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:
bei Verwandten dritten Grades außerdem:
Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind