Aktuelles
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Ein Antrag auf Genehmigung ist spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Abbrennens zu stellen.
Die maximalen Abmessungen des Feuers dürfen 2 m Durchmesser und 1,5 m Höhe nicht überschreiten.
Herr S.
Zimmer 2 (0375) 27412 16
30. 03. 2025 - Uhr bis Uhr
15. 04. 2025 - Uhr bis Uhr